Wenn ein
Missbrauchsverdacht besteht, ist ist Randstad gemäß §9 dieser Richtlinie berechtigt,
- die Protokolldatensätze des betroffenen Beschäftigten einzusehen und auszuwerten,
- sowie Beschäftigte von der Nutzung der Informationssysteme ganz oder zeitweilig auszuschließen.
Verstöße eines Beschäftigten gegen diese Richtlinie können
- arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) und
- strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.